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Assistentinnen / Assistenten für Ernährung und Versorgung übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Personen in privaten Haushalten, in sozialen und betrieblichen Einrichtungen, sowie in Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen. Dabei sorgen sie für Ordnung und Hygiene im gesamten Haushalt, setzen Wäsche und Kleidung instand und sind für den Einkauf und die Vorratshaltung von Lebensmitteln, sowie die Zubereitung von Mahlzeiten verantwortlich. Im ländlichen Bereich kommen die Konservierung und Aufbereitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hinzu.
Tätigkeitsbereiche und Einsatzgebiete
Bei der Personenbetreuung müssen sich Assistentinnen / Assistenten für Ernährung und Versorgung auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebensabschnitte einstellen. Die Anleitung von Kindern, die Motivation und angemessene Beschäftigung von Kranken und die Unterstützung älterer Personen bei Alltagsverrichtungen sind hier wesentliche Tätigkeiten.
Assistentinnen / Assistenten für Ernährung und Versorgung bietet sich ein breites Spektrum an Arbeitsfeldern, denn es gibt viele verschiedene Betriebe mit einem hauswirtschaftlichen Dienstleistungsangebot, die auf qualifizierte Versorgungs- und Betreuungsleistungen durch Fachpersonal angewiesen sind:
Voraussetzung für die Aufnahme an der Berufsfachschule
Beendete Vollzeitschulpflicht (z.B. an einer Mittelschule oder Realschule)
Ausbildungsbeginn und -dauer
Jährlich zum Schulbeginn im September.
2 oder 3 Jahre Vollzeitunterricht.
Neu: für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss ist die Ausbildung in Immenstadt nun auch 2-jährig möglich.
Inhalte der Ausbildung (Auswahl)
Im Laufe der Ausbildung werden u.a. folgende Inhalte vermittelt (zu den einzelnen Fächern siehe Stundentafelweiter unten):
In dieser Ausbildung werden gefördert
10. Jahrgangsstufe
Probezeit (1/2 Jahr) bis Februar Probezeit ist bestanden, wenn das Halbjahreszeugnis höchstens ein Mal die Note 5 enthält.
11. Jahrgangsstufe
Nach der 11. Klasse: Prüfung zur/zum Staatlich geprüften Helfer/in für Ernährung und Versorgung. Unter bestimmten Voraussetzungen: Erlangen des mittleren Bildungsabschlusses (Abschluss der Berufsausbildung mit mind. 3,0 und der Note 4 in Englisch)
12. Jahrgangsstufe
Berufsabschlussprüfung zur/zum Staatlich geprüften Assistent/in für Ernährung und Versorgung bzw. Hauswirtschafter/in (BBiG). Unter bestimmten Voraussetzungen: Erlangen des mittleren Bildungsabschlusses (Abschluss der Berufsausbildung mit mind. 3,0 und der Note 4 in Englisch)
Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
Mit der abgeschlossenen Ausbildung zum/r Hauswirtschafter/in hat man vielfältige Möglichkeiten sich in interessanten Berufen weiterzubilden:
Weitere Informationen
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