Bedeutung des Denkmalschutzes

von Tobias Schmölz

Seit 1973 verpflichtet das Denkmalschutzgesetz in Bayern den Einzelnen, wie auch die Gesellschaft als Ganzes, von Menschen geschaffene Bauwerke aus vergangener Zeit für die Nachwelt zu schützen und zu bewahren. Was dabei als historisch bedeutsam gilt, und somit auf die Denkmalliste gesetzt wird, entscheidet nicht allein das chronologische Alter. So steht das denkmalgeschützte Rathaus in Aschaffenburg, welches 1958 aus Stahlbeton, Glas und Stahl erbaut wurde, inmitten eines denkmalgeschützten Ensembles, bestehend aus Fachwerkhäusern des 16. Jahrhunderts.

Dass der Begriff Denkmalschutz im 21. Jahrhundert eine neue Bedeutung erfährt, hat die Abschlussklasse der Fachschule für Holzbautechnik bei ihrer Exkursion zum Bauarchiv des bayerischen Landesamts für Denkmalpflege in Thierhaupten erfahren. Im Fachvortrag von Oberkonservatorin Dipl.-Ing. Julia Ludwar wurde dargestellt, in welchem rechtlichen Rang das Denkmalschutzgesetz steht, was für Ziele damit verfolgt werden und wie dadurch der Eingriff in die Eigentumsrechte des Besitzers legitimiert wird.

Wesentliche Erkenntnis für die Schülerinnen und Schüler bestand in der Schlussfolgerung: Während Begriffe wie Lebenszyklusbetrachtung, Kaskadennutzung oder Kreislaufwirtschaft in Bezug auf historische Holzhäuser althergebracht sind, erleben sie heute eine Renaissance. So steht die Wiederverwendung von Materialien, die an historischen Bauwerken ablesbar ist, als zukunftsfähiges Modell, wenn es darum geht, die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau von Gebäuden nachhaltig zu planen.

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